Was ist die EEG-Umlage?

Von der Einspeisevergütung als Stromerzeuger profitieren!

Aktuelle Vergütungssätze schnell und einfach erklärt.

Was bedeutet EEG-Umlage?

 

EEG-Umlage 2022: Die bestehende Regelung für Deine Photovoltaikanlage!

Seit dem 01.01.2021 ist das überarbeitete Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Besitzer einer Photovoltaikanlage profitieren weiterhin von der Einspeisevergütung, die für selber erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Zusätzlich sind Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp von der EEG-Umlage (Stromsteuer) befreit (bisher 10 kWp). Diese Regelung gilt auch für bereits bestehende Solaranlagen. Weitere Informationen zu EEG-Registerdaten, Netzentgelt, Stromsteuer und Vergütungssätze findest Du hier.

Die aktuellen Vergütungssätze für die Einspeisung von Photovoltaik-Strom stehen hier als Excel-Liste zum Download bereit.

 

Ziel der Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien 2021

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Ziel dieses Gesetzes ist es zusätzlich, den Anteil des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 zu steigern.

 

Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2021)

§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.
(2) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 zu steigern.
(3) Ziel dieses Gesetzes ist es ferner, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Bundesgebiet) erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.
(4) Der für die Erreichung der Ziele nach den Absätzen 2 und 3 erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen.

(Quelle: Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz)